§ 89 Abs 1 FinStrG
Der VwGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Beschlagnahmeanordnung der Finanzstrafbehörde bezüglich bereits beschlagnahmter Gegenstände als Bescheid zu qualifizieren ist.
VwGH 31.05.2006, 2005/13/0167; VwGH 2005/13/0168
§ 89 Abs 1 FinStrG
Der VwGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Beschlagnahmeanordnung der Finanzstrafbehörde bezüglich bereits beschlagnahmter Gegenstände als Bescheid zu qualifizieren ist.
VwGH 31.05.2006, 2005/13/0167; VwGH 2005/13/0168