Zusammenfassung: Die Begleichung der Darlehenszinsen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber unterliegt der Steuerpflicht.
Rechtsgrundlagen: § 15 EStG
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Zusammenfassung: Die Begleichung der Darlehenszinsen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber unterliegt der Steuerpflicht.
Rechtsgrundlagen: § 15 EStG
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