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Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte

RechtsprechungDr. Eleonore Berchtold-Ostermann (Bearb. VfGH-Erkenntnisse); StB Gerhard Gaedke (Bearb VwGH-Erkenntnisse); Univ. Prof. Dr. Michael Tumpel und Dr. Christian Widhalm (Bearb. EuGH-Urteile)SWK 2006, R 89 Heft 34 und 35 v. 5.12.2006

§ 2 Abs 7 EStG 1988

Die Festlegung eines anderen Stichtages setzt das Vorliegen wichtiger betrieblicher Gründe und die Einwilligung des Finanzamts voraus. Die potentielle Erlangung eines Steuervorteils ist kein wichtiger betrieblicher Grund.

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