Zusammenfassung: Das BMF erläutert, welche Konsequenzen eine Nutzungsänderung, die den überwiegenden Auslandseinsatz eines Wirtschaftsgutes zur Folge hat, für eine bereits in Anspruch genommene Investitionszuwachsprämie entfaltet.
Rechtsgrundlagen: § 108e Abs 2 EStG 1988; § 10 Abs 2 EStG 1988; § 201 BAO; § 20 BAO; § 295a BAO