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Beteiligungshöhe  

KurzinfoSWK 2006, K 18 Heft 32 v. 10.11.2006

Zusammenfassung: Sofern der Verzicht eines GmbH-Gesellschafters auf die Inanspruchnahme einer Kapitalerhöhung eine Unterschreitung der 5%-Grenze (in Österreich 1%) und somit die Begründung einer unwesentlichen Beteiligung bewirkt, wird die Fünfjahresfrist durch die Registrierung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch in Gang gesetzt.

BFH 14.03.2006, VIII R 49/04

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