§ 12 Abs 2 lit 2b UStG
Da die einmalige Veräußerung eines Pkw nicht als gewerbliche Veräußerung qualifiziert werden kann, kann auch bei sofortiger Weiterveräußerung eines soeben erworbenen Pkw kein Vorsteuerabzugsrecht geltend gemacht werden.
VwGH 28.6.2006, 2003/13/0006