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Vorsteuerabzug nur mit UID-Nummer auf Rechnung  

TagesfragenSteuerinsiderSWK 2006, T 105 Heft 30 v. 20.10.2006

Zusammenfassung: Der Steuerinsider weist darauf hin, dass das Vorsteuerabzugsrecht eine UID-Nummer auf der Rechnung voraussetzt.

Schlagwörter:

Rechnung; Vorsteuerabzugsrecht; UID-Nummer; Umsatzsteueridentifikationsnummer; Steuern vom Umsatz

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