Zusammenfassung: Der Vwgh nimmt zur Bewertung des Holzbestands im Fall der Veräußerung von Liegenschaftsbesitz und Holzbeständen durch einen Forstwirt Stellung und befürwortet eine Teilung nach den Sachwertverhältnissen.
VwGH 06.07.2006, 2002/215/0175
Rechtsgrundlagen: § 21 EStG