§ 303a Abs 1 BAO
Eine meritorische Entscheidung vor der Verbesserung inhaltlicher Mängel eines Wiederaufnahmeantrags begründet Rechtswidrigkeit.
VwGH 02.03.2006, 2005/15/0126
§ 303a Abs 1 BAO
Eine meritorische Entscheidung vor der Verbesserung inhaltlicher Mängel eines Wiederaufnahmeantrags begründet Rechtswidrigkeit.
VwGH 02.03.2006, 2005/15/0126