§ 108e EStG 1988
Für die Bemessung der Investitionszuwachsprämie sind ausschließlich die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten maßgeblich. Zuschüsse, die nicht als Subventionen zu qualifizieren sind, verringern die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines wirtschaftsgutes nicht .