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Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus des Arbeitnehmers  

KurzinfoSWK 2006, K 13 Heft 28 v. 1.10.2006

Zusammenfassung: Die Ausgaben des Arbeitgebers für die Installation von Sicherheitsvorkehrungen am Wohngebäude des Vorstands eines Kreditunternehmens sind als Teil des Arbeitslohn zu qualifizieren.

BFH 05.04.2006, IX R 109/00

Rechtsgrundlagen: § 15 EStG

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