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Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen  

KurzinfoSWK 2006, K 14 Heft 28 v. 1.10.2006

Zusammenfassung: Der Belegnachweis für eine innergemeinschaftliche Lieferung kann unter der Voraussetzung der fristgerechten Erbringung des Buchnachweises bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht nachgereicht werden.

BFH 30.03.2006, V R 47/03

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