§ 15 Abs 2 GGG
Sofern ein Eventualantrag die Einforderung eines Geldbetrags vorsieht, ist dieser Geldbetrag für die Berechnung der Gerichtsgebühren maßgeblich.
VwGH 23.03.2006, 2005/16/0259
§ 15 Abs 2 GGG
Sofern ein Eventualantrag die Einforderung eines Geldbetrags vorsieht, ist dieser Geldbetrag für die Berechnung der Gerichtsgebühren maßgeblich.
VwGH 23.03.2006, 2005/16/0259