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Arbeitslohn auch ohne Rechtsgrund  

KurzinfoSWK 2006, K 13 Heft 28 v. 1.10.2006

Zusammenfassung: Auch die rechtsgrundlose Leistung überhöhter Krankengeldbezüge ist als Zahlung von Arbeitslohn zu qualifizieren. Die Steuerkürzung für die Rückerstattung von Arbeitslohn ist erst im Rückzahlungszeitpunkt beachtlich.

BFH 04.05.2006, VI R 19/03

Rechtsgrundlagen: § 25 EStG

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