Zusammenfassung: Der Autor setzt sich kritisch mit einer Entscheidung des UFS auseinander, in der dieser das Vorliegen eines steuerlichen Tauschgeschäfts anlässlich der Umschuldung eines Fremdwährungskredits im außerbetrieblichen Bereich und somit die Qualifikation des begründeten Kursgewinns als Spekulationsgewinn bejahte. Besondere Kritik übt Pülzl an der unterlassenen Einordnung des Währungswechsels als Novationsgeschäft.