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Freiwilliges soziales Jahr begründet keinen Anspruch auf Familienbeihilfe  

SteuernSWK 2006, S 760 Heft 27 v. 20.9.2006

Zusammenfassung: Die Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres steht der Inanspruchnahme der Familienbeihilfe für ein volljähriges Kind entgegen.

UFS Linz, 14.02.2006, RV/0136-L/05

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 lit b FLAG

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