Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des UFS Linz, in der dieser die Schenkungssteuerpflicht bei der Übertragung eines Anteils eines Einzelunternehmens an den Sohn und gleichzeitiger Gründung einer Kommanditgesellschaft prüfte und in diesem Zusammenhang zur Anwendbarkeit der Steuerbegünstigung des § 15a Abs 5 ErbStG 1955 Stellung nahm.
UFS Linz, 24.08.2006, RV/0566-L/05