§ 4 Abs 1 GrEStG
Im Fall einer Unterschreitung des Grundstückswerts durch die Gegenleistung ist die Grunderwerbsteuer auf Grundlage der Gegenleistung zu bemessen und vom Differenzbetrag Schenkungssteuer zu entrichten.
VwGH, 23.02.2006, 2005/16/0276
§ 4 Abs 1 GrEStG
Im Fall einer Unterschreitung des Grundstückswerts durch die Gegenleistung ist die Grunderwerbsteuer auf Grundlage der Gegenleistung zu bemessen und vom Differenzbetrag Schenkungssteuer zu entrichten.
VwGH, 23.02.2006, 2005/16/0276