Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf einen Beitrag von Moser, in dem dieser anhand praktischer Beispielfälle veranschaulichte, wie die Mitwirkungspflicht der Steuerschuldner bei der Steuermittlung, -Erklärung oder -abfuhr erweitert wurde und sich weiters mit der Kostenverteilung im Steuerverfahren und deren verfassungsrechtlichen Schranken auseinander setzte. Langegger weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch in Art 1 1. ZPMRK ein Eigentumsschutz festgelegt ist, der, anders als Art 5 StGG, keinen Gesetzesvorbehalt vorsieht.