§ 76 BAO
Aus der Befangenheit eines Organwalters kann nicht zwangsläufig auf die Befangenheit sämtlicher Organwalter geschlossen werden.
VwGH, 02.03.2006, 2002/15/0017
§ 76 BAO
Aus der Befangenheit eines Organwalters kann nicht zwangsläufig auf die Befangenheit sämtlicher Organwalter geschlossen werden.
VwGH, 02.03.2006, 2002/15/0017