Zusammenfassung: Der Autor nimmt eine Entscheidung des UFS, in der dieser die Abzugsfähigkeit der Kosten für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes nach einem Studienwechsel prüfte, zum Anlass, um sich mit den Anspruchsvoraussetzungen des Pauschbetrages in § 34 Abs 8 estg auseinanderzusetzen.
UFS 12.08.2005, GZ RV/890-W/05