§ 22 GebG
Der VfGH verfügt die Aufhebung der sogenannten Pro-fisco-Klausel in § 22 GebG, die vorsieht, dass sich die Rechtsgeschäftsgebühr in Ermangelung einer konkreten Bemessungsgrundlage nach dem angegebenen Höchstbetrag richtet.
VfGH 20.06.2006, G 1/05