§ 308 Abs 1 BAO
Eine Sorgfaltswidrigkeit, die über den minderen Grad des Verschuldens hinausreicht, steht der Genehmigung eines Wiedereinsetzungsantrags entgegen.
VwGH 22.12.2005, 2002/15/0109
§ 308 Abs 1 BAO
Eine Sorgfaltswidrigkeit, die über den minderen Grad des Verschuldens hinausreicht, steht der Genehmigung eines Wiedereinsetzungsantrags entgegen.
VwGH 22.12.2005, 2002/15/0109