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Die Sehnsucht nach mehr Staat oder eine Kontrollmitteilung (§ 109a EStG 1988) ist kein Lohnzettel

TagesfragenBMFSWK 2006, T 85 Heft 22 v. 1.8.2006

Zusammenfassung: Das BMF nimmt Stellung zu einem Beitrag von Kohler, der kritisch darauf hinwies, dass die in § 109a EStG normierte verpflichtende Offenlegung bestimmter Honorarleistungen infolge der unterlassenen Auswertung keine Wirkung bei der Einkommensteuerveranlagung entfalte. Das BMF konkretisiert, dass der Mitteilung nach § 109a Estg nur eine Informationsfunktion zukommen soll, hingegen den Steuerschuldner nicht von der Pflicht zur Einkommensteuererklärung entlasten soll.

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