§ 16 EStG
Bei einer privat veranlassten Verlegung des Familienwohnsitzes können die Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
VwGH 26.04.2006, 2006/14/0013
§ 16 EStG
Bei einer privat veranlassten Verlegung des Familienwohnsitzes können die Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
VwGH 26.04.2006, 2006/14/0013