§ 135 BAO
Die Arbeitsüberlastung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist kein Grund für die Aufhebung der Verspätungszuschläge, die für die verspätete Einbringung der Steuererklärungen auferlegt wurden.
VwGH 14.12.2005, 2001/13/0281; VwGH 2001/13/0282