§ 8 Abs 2 KStG
Die Unfähigkeit des Gesellschafters zur Begleichung bestehender Verbindlichkeiten auf einem Verrechnungskonto begründet keine verdeckte Gewinnausschüttung.
VwGH 26.04.2006, 2004/14/0066
§ 8 Abs 2 KStG
Die Unfähigkeit des Gesellschafters zur Begleichung bestehender Verbindlichkeiten auf einem Verrechnungskonto begründet keine verdeckte Gewinnausschüttung.
VwGH 26.04.2006, 2004/14/0066