Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur rechtlichen Qualifikation des Sponsorings Stellung und beschreibt die umsatz- und ertragsteuerlichen Rahmenbedingungen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass die Steuerbefreiung der Sponsoreinnahmen bei den geförderten Vereinen oder den Körperschaften des öffentlichen Rechts in Einzelfällen auch als gemeinschaftsrechtlich unzulässige staatliche Beihilfen qualifiziert werden könnten.