§ 210 BAO
Die Genehmigung von Zahlungserleichterungen verschiebt nur den Fälligkeitszeitpunkt; die Beantragung der Ratenzahlung nach Eintritt der Fälligkeit hat darauf keinen Einfluss.
VwGH 21.12.2005, 2001/14/0154
§ 210 BAO
Die Genehmigung von Zahlungserleichterungen verschiebt nur den Fälligkeitszeitpunkt; die Beantragung der Ratenzahlung nach Eintritt der Fälligkeit hat darauf keinen Einfluss.
VwGH 21.12.2005, 2001/14/0154