§ 31 EStG 1988
Die Gegenleistung des Erwerbers einer Beteiligung ist als Verkaufserlös zu qualifizieren.
VwGH 14.12.2005, 2002/13/0053
§ 31 EStG 1988
Die Gegenleistung des Erwerbers einer Beteiligung ist als Verkaufserlös zu qualifizieren.
VwGH 14.12.2005, 2002/13/0053