Zusammenfassung: Die eingehenden Rezeptgebühren im Zuge der Führung einer Hausapotheke sind als Betriebseinnahmen des Arztes zu berücksichtigen, die einzeln aufgezeichnet werden müssen.
Weiterführende Hinweise: BMF, 23.06.2005
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Zusammenfassung: Die eingehenden Rezeptgebühren im Zuge der Führung einer Hausapotheke sind als Betriebseinnahmen des Arztes zu berücksichtigen, die einzeln aufgezeichnet werden müssen.
Weiterführende Hinweise: BMF, 23.06.2005
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