§ 41 Abs 2 FLAG
Im Fall der evidenten Integration eines Gesellschafter-Geschäftsführers in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft verliert das Kriterium der Weisungsgebundenheit und die zivilrechtliche Qualifikation des Leistungsverhältnisses zwischen Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschaft an Bedeutung.