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Neue Offenlegungspflichten für börsenotierte Gesellschaften

WirtschaftDr. Michaela Pelinka, LL.MSWK 2006, W 77 Heft 19 v. 1.7.2006

Zusammenfassung: Die Autorin gibt einen Überblick über die neuen Publizitätspflichten, die im Übernahmerechts-Änderungsgesetz für börsenotierte Aktiengesellschaften vorgesehen sind und die ua die Inhaltserfordernisse für den Lagebericht maßgeblich modifizieren.

Rechtsgrundlagen: Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006, BGBl I 75/2006; ÜbRÄG 2006; § 245a HGB; § 267 Abs 3a HGB; Art 18 RL 93/22/EWG ; § 269 Abs 1 Satz 2 HGB

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