§ 275 BAO
Die Aufhebung eines Wiederaufnahmebescheides im Berufungsverfahren ist zwangsläufig mit der Aufhebung des ergangenen Sachbescheids verbunden.
VwGH, 15.11.2005, 2004/14/0108
§ 275 BAO
Die Aufhebung eines Wiederaufnahmebescheides im Berufungsverfahren ist zwangsläufig mit der Aufhebung des ergangenen Sachbescheids verbunden.
VwGH, 15.11.2005, 2004/14/0108