§ 38 Abs 1 Z 1 nö BauO 1996
Die Zulässigkeit einer Deklaration einer Liegenschaft als Bauplatz kann nach der Rechtskraft des Bauplatzerklärungsbescheids im Verfahren zur Vorschreibung der Aufschließungsabgabe nicht mehr geprüft werden.
VwGH, 08.11.2005, 2002/17/0334