§ 26 GebG 1957
Der VwGH bestimmt die gebührenrechtliche Bemessungsgrundlage für eine Vertragsverlängerung durch Geltendmachung eines Optionsrechts.
VwGH, 23.11.2005, 2005/16/0237
§ 26 GebG 1957
Der VwGH bestimmt die gebührenrechtliche Bemessungsgrundlage für eine Vertragsverlängerung durch Geltendmachung eines Optionsrechts.
VwGH, 23.11.2005, 2005/16/0237