§ 34 EStG 1988
Die freiwillige Herbeiführung der Fortpflanzungsunfähigkeit steht der steuerlichen Anerkennung damit verbundener Kosten als außergewöhnliche Belastungen entgegen.
VwGH, 03.11.2005, 2002/15/0124
§ 34 EStG 1988
Die freiwillige Herbeiführung der Fortpflanzungsunfähigkeit steht der steuerlichen Anerkennung damit verbundener Kosten als außergewöhnliche Belastungen entgegen.
VwGH, 03.11.2005, 2002/15/0124