Öffnungszeiten-VO OÖ
Der VfGH bestätigt die Verfassungskonformität der Öffnungszeiten-Verordnung des oberösterreichischen Landeshauptmanns bezüglich der Reglementierung der Geschäftsöffnungszeiten am Linzer Hauptbahnhof.
VfGH, 06.12.2005, V 80/05
Öffnungszeiten-VO OÖ
Der VfGH bestätigt die Verfassungskonformität der Öffnungszeiten-Verordnung des oberösterreichischen Landeshauptmanns bezüglich der Reglementierung der Geschäftsöffnungszeiten am Linzer Hauptbahnhof.
VfGH, 06.12.2005, V 80/05