Zusammenfassung: Der Autor nimmt eine Entscheidung des BFH, in der dieser darlegte, dass die vom Arbeitgeber eines Orchestermusikers geleistete Aufwandersatzleistung für die Instandhaltungskosten des eignen Instruments des Musikers keiner Steuerpflicht unterliegt, zum Anlass, um die steuerlichen Rahmenbedingungen bei Bereitstellung eigener Arbeitsmittel im österreichischen Recht zu erläutern und zu den Abgrenzungsmerkmalen zwischen dem Auslagen- und dem Werbungskostenersatz Stellung zu nehmen.