§ 212a Abs 8 BAO
Ein ausgewiesenes Guthaben auf dem Steuerkonto steht der Vorschreibung von Aussetzungszinsen nicht zwingend entgegen.
VwGH, 15.11.2005, 2002/14/0051
§ 212a Abs 8 BAO
Ein ausgewiesenes Guthaben auf dem Steuerkonto steht der Vorschreibung von Aussetzungszinsen nicht zwingend entgegen.
VwGH, 15.11.2005, 2002/14/0051