Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich kritisch mit den Rechtsansichten Doralts zur Steuerbegünstigung der Leasingwirtschaft auseinander und veranschaulichen anhand der Beispiele der möglichen Zugrundelegung des halben Restbuchwerts als Verkehrswert, des passiven Ausgleichspostens in § 6 Z 16 EStG 1988 sowie der befristeten Investitionszuwachsprämie, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen für Leasinggeschäfte keine unsachliche Privilegierung gegenüber anderen Wirtschaftszweigen erkennen lassen.