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Aus der jüngsten Rechtsprechung

RechtsprechungDr. Eleonore Berchtold-Ostermann (Bearb. VfGH-Erkenntnisse); StB Gerhard Gaedke (Bearb VwGH-Erkenntnisse); Univ. Prof. Dr. Michael Tumpel und Dr. Christian Widhalm (Bearb. EuGH-Urteile)SWK 2006, R 38 Heft 14 v. 10.5.2005

Zusammenfassung: Die Begründung der Gebührenpflicht für die Geltendmachung eines Rekurses an den OGH bestimmt sich nach dem Einbringungszeitpunkt.

VwGH 18. 10. 2005, 2003/16/0498

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 GGG

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