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Aus der jüngsten Rechtsprechung

RechtsprechungDr. Eleonore Berchtold-Ostermann (Bearb. VfGH-Erkenntnisse); StB Gerhard Gaedke (Bearb VwGH-Erkenntnisse); Univ. Prof. Dr. Michael Tumpel und Dr. Christian Widhalm (Bearb. EuGH-Urteile)SWK 2006, R 37 Heft 14 v. 10.5.2005

Zusammenfassung: Der VwGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen einem selbständig Erwerbstätigen eine Entschädigung für die im Rahmen einer Zeugenaussage entstandene Zeitversäumnis zusteht.

VwGH 07. 10. 2005, 2005/17/0207

Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 Z 2 lit c GebAG

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