Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur Beurteilung der Nachhaltigkeit beim Kauf und Verkauf einer Liegenschaft durch eine GesnbR Stellung.
BFH, 01.12.2005, IV R 65/04
Rechtsgrundlagen: § 23 EstG
Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur Beurteilung der Nachhaltigkeit beim Kauf und Verkauf einer Liegenschaft durch eine GesnbR Stellung.
BFH, 01.12.2005, IV R 65/04
Rechtsgrundlagen: § 23 EstG