vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wiederaufnahme gem. § 303 Abs 1 lit b nur bei nova reperta

SteuernSWK 2006, S 413 Heft 12 v. 20.4.2006

Zusammenfassung: Die Wiederaufnahme des Verfahrens kann nur im Fall von neu hervorgekommenen Tatsachen beantragt werden; eine falsche rechtliche Würdigung der vorhandenen Sachlage rechtfertigt keine Wiederaufnahme.

UFS Graz, 25.10.2005, RV/0516-G/05

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!