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Zweifelsfragen zur Angabe der Empfänger-UID auf Rechnungen

SteuernMag. Rupert Wiesinger; Mag. Georg ZehetmayerSWK 2006, S 415 Heft 12 v. 20.4.2006

Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben den Anwendungsbereich des § 11 Abs 1 Z 2 Satz 2 UStG, der Unternehmern die Verpflichtung auferlegt, auf Rechnungen mit einer Gesamtsumme über 10.000,- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers anzuführen. Dabei erläutern sie auch, welche Urkunden unter den Rechnungsbegriff zu subsumieren sind, nehmen zur Bemessung der 10.000 -Grenze Stellung und zeigen die maßgeblichen Strafbestimmungen im Falle der Nichtangabe der Empfänger-UID. Erwägungen zu den erforderlichen Neuerungen im Organisationsbereich runden den Beitrag schließlich ab.

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