§ 183 Abs 4 BAO
Den Parteien ist vor der Erlassung des Sachbescheids die Möglichkeit zur Kenntnisnahme der Beweisergebnisse und zur Stellungnahme einzuräumen.
VwGH, 23.09.2005, 2003/15/0144
§ 183 Abs 4 BAO
Den Parteien ist vor der Erlassung des Sachbescheids die Möglichkeit zur Kenntnisnahme der Beweisergebnisse und zur Stellungnahme einzuräumen.
VwGH, 23.09.2005, 2003/15/0144