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Zur Anhangabgabe von Eigenkapital und Ergebnis des letzten Geschäftsjahres gemäß § 238 Z 2 HGB

WirtschaftDr. Roman Rohatschek; Dr. Susanne GeirhoferSWK 2006, W 47 Heft 12 v. 20.4.2006

Zusammenfassung: Die Autoren nehmen Bezug auf § 238 Z 2 HGB, der Kapitalgesellschaften und kleine GmbHs die Verpflichtung auferlegt, im Fall von Beteiligungen an einem anderen Unternehmen im Ausmaß von über 20%, das Eigenkapital und des Ergebnis des letzten Geschäftsjahres dieser Unternehmen anzuführen. Die Verfasser untersuchen nun, auf Grundlage welcher Rechnungslegungsbestimmungen und nach Maßgabe welcher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgen soll.

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