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Keine außergewöhnliche Belastung bei Zahlungen aufgrund einer einvernehmlichen Scheidung

SteuernSWK 2006, S 382 Heft 11 v. 10.4.2006

Zusammenfassung: Die aufgrund eines Scheidungsvergleichs anlässlich einer einvernehmlichen Scheidung geleisteten Zahlungen können nicht als außergewöhnliche Belastungen in Abzug gebracht werden.

UFS Feldkirch, 08.11.2005, RV/0204-F/03

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