§ 12 Abs 2 GGG
Der VwGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen von einer solidarischen Haftung bezüglich der Gerichtsgebühren in einem Zivilprozess auszugehen ist.
VwGH, 21.09.2005, 2005/16/0138
§ 12 Abs 2 GGG
Der VwGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen von einer solidarischen Haftung bezüglich der Gerichtsgebühren in einem Zivilprozess auszugehen ist.
VwGH, 21.09.2005, 2005/16/0138